Das neue Datenschutzgesetz im Kontext der Zürcher Volksschulen

Die erste FNP-Zmittag-Veranstaltung vom Mittwoch, 01. November 2023, befasste sich mit dem neuen Datenschutzgesetz (DSG) auf Bundesebene und seinen Auswirkungen auf die Zürcher Volksschulen. Sie bildet dabei die Grundlage für die zweite FNP-Zmittag-Veranstaltung vom Freitag, 01. Dezember 2023, welche sich mit den drei Clouddiensten (Microsoft365, Google Workspace for Education und der eWolke) befasst. Diese drei Clouddienste werden ausführlich im ICT-Coach vorgestellt und können von Volksschulen im Kanton ZH unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im schulischen Kontext eingesetzt werden. Eingeladen zur ersten Veranstaltung waren sowohl die angemeldeten Gemeinden Fachnetzwerke PICTS als auch digitaler Wandel im Kanton ZH sowie weitere Interessierte.

Simone Büchi und René Moser, Co-Leitung Fachstelle Bildung & ICT, begrüssten alle Anwesenden und führten aus, dass diese erste Veranstaltung beim dritten Ziel des Fachnetzwerk PICTS verortet ist:

Alle Mitarbeitenden der Schule nutzen die von der Schule vorgegebenen, digitalen Tools für organisatorische, administrative und kommunikative Prozesse gemäss den Standards der Schule.

Fachinput
Der Fachinput wurde von Dr. Michael Widmer gehalten. Er arbeitet an der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften im Zentrum für Unternehmensrecht, ist Mitautor des ICT-Coach und eine der Leitungspersonen bei der Pilotdurchführung von Veranstaltungen betreffend Informationssicherheit an Zürcher Volksschulen, welche von der Fachstelle Bildung & ICT mitlanciert wurde. 

Im ersten Teil führte er aus, dass es verschiedene Ebenen von Gesetzen gibt bezüglich des Datenschutzes. Zum einen sind dies Gesetze auf Bundesebene und zum anderen solche auf Ebene der Kantone und der Gemeinden. Wichtig sei deshalb immer, dass man zuerst kläre, in den Geltungsbereich welcher Gesetze man falle. Nicht in jedem Fall sei das Bundesgesetz anwendbar. Gerade im Bereich Datenschutz stehe das DSG nicht «über» der kantonalen Gesetzgebung, wie beispielsweise dem Informations- und Datenschutzgesetz des Kantons ZH (IDG). In Bezug auf den Schutz von Personendaten können je nach Fall unterschiedliche Gesetze relevant sein. Einerseits das DSG auf Bundesebene, welches per 01. September 2023 in Kraft gesetzt wurde und andererseits das IDG. Beide Gesetze haben zum Ziel, Personendaten zu schützen. Sie haben aber einen unterschiedlichen Geltungsbereich. So gilt das DSG auf Bundesebene für Datenbearbeitungen durch private Personen und Bundesorgane, währenddem das IDG des Kantons ZH für die öffentlichen Organe im Kanton gilt. Darin eingeschlossen sind auch die Volksschulen des Kantons ZH, sowie Behörden, Verwaltungen von Gemeinden, etc. Grundsätzlich regelt das IDG des Kantons ZH den Datenschutz für die Volksschulen. Welche Regelungen auf Zulieferer von Volksschulen zur Anwendung gelangen (beispielsweise Clouddienste, Kommunikationsdienste etc.) und wie diese allenfalls ans IDG gebunden werden müssen, ist im Einzelfall zu prüfen. Zum Abschluss seines Fachinputs ging Dr. Michael Widmer auf die Informationspflichten und Datenschutzerklärungen ein. Dabei zeigte er auf, dass öffentliche kantonale Organe grundsätzlich immer eine gesetzliche Grundlage zum Bearbeiten von Daten brauchen. Aus diesem Grund sei beispielsweise die Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich zurückhaltend, wenn es um Datenschutzerklärungen auf Websites von öffentlichen Organen wie Volksschulen gehe (siehe dazu auch DSB Kanton ZH). Es könne aber auch Vertrauen bei den Eltern und Erziehungsberechtigten schaffen, wenn man transparent über die Datenbeschaffung informiere. 

Weiter machte er auf verschiedene Unterstützungsangebote in Bezug auf den Datenschutz aufmerksam:

Begleitmassnahmen von Seiten VSA
Nach dem Fachinput kam Simone Büchi auf die Begleitmassnahmen seitens des VSA zu sprechen. Sie zeigte auf, dass der ICT-Coach voraussichtlich im Januar 2024 mit dem Bereich «Aufgaben und Rollen im digitalen Wandel» erweitert wird. Dieser Bereich befindet sich aktuell in einer Testphase. Schulgemeinden und Schulen erhalten in diesem Bereich die Möglichkeit, Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen im digitalen Wandel verschiedenen Rollen zuzuordnen und automatisch Stellenbeschriebe zu generieren. Wenn man sich die Verantwortlichkeiten im Bereich des Datenschutzes vor Augen halte, sei klar festzuhalten, dass dies nicht zu den Kernaufgaben des pädagogischen ICT-Supports gehöre. Die Verantwortung liege bei der Schulpflege. Alle an der Schule Mitarbeitenden sind jedoch angehalten, beim Thema Datenschutz mitzuarbeiten und in der täglichen Arbeit zu berücksichtigen.

Abschluss und Ausblick
Am Ende der ersten FNP-Zmittag-Veranstaltung wies René Moser darauf hin, dass man sich für Newsletter zu den beiden Kategorien von Fachnetzwerken einschreiben könne. Die jeweiligen QR-Codes sind in der angehängten Präsentation der Fachstelle Bildung und ICT enthalten. Zudem machte er auf die erste physische Vernetzungs-Veranstaltung des Fachnetzwerk PICTS vom Samstag, 20. Januar 2024, im Zentrum Liebfrauen in Zürich aufmerksam. Diese und alle weiteren Veranstaltungen werden jeweils auch unter der Rubrik Veranstaltungen auf dem Fachstellen-Blog veröffentlicht.

Sollten Sie Fragen zu den Begleitmassnahmen oder dem digitalen Wandel an den Zürcher Volksschulen haben, stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Fachstelle Bildung und ICT des Volksschulamtes gerne zur Verfügung.

Simone Büchi und René Moser
Co-Leitung Fachstelle Bildung und ICT
edu-ict@vsa.zh.ch


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1 Gedanke zu „Das neue Datenschutzgesetz im Kontext der Zürcher Volksschulen“

  1. Sehr geehrter Herr Jud,

    mit großem Interesse habe ich Ihren Blogpost zum Thema „Das neue Datenschutzgesetz im Kontext der Zürcher Volksschulen“ gelesen. Als Vertreter einer deutschen Online-Marketing-Agentur, die sich intensiv mit Datenschutzfragen auseinandersetzt, finde ich Ihre Ausführungen besonders relevant und aufschlussreich.

    Die Art und Weise, wie Sie die Komplexität des Datenschutzes auf verschiedenen gesetzlichen Ebenen – Bundes- und Kantonsebene – entwirren, ist beeindruckend. Es ist offensichtlich, dass das Zusammenspiel zwischen dem neuen Datenschutzgesetz (DSG) und dem Informations- und Datenschutzgesetz des Kantons Zürich (IDG) eine sorgfältige Navigation erfordert, insbesondere für Bildungseinrichtungen wie die Zürcher Volksschulen.

    Ihr Hinweis auf die unterschiedlichen Geltungsbereiche von DSG und IDG bietet eine klare Orientierungshilfe, nicht nur für die Schulen, sondern auch für uns als Agentur, die stets bemüht ist, die Datenschutzbestimmungen im Bildungssektor zu verstehen und einzuhalten.

    Die von Dr. Michael Widmer präsentierten Einblicke in die Informationspflichten und Datenschutzerklärungen sind besonders wertvoll. Es ist ermutigend zu sehen, dass öffentliche kantonale Organe eine gesetzliche Grundlage zum Bearbeiten von Daten benötigen, was ein hohes Maß an Transparenz und Vertrauen schafft. Dies ist etwas, das wir in unserer täglichen Praxis stark befürworten und umsetzen.

    Ebenso beeindruckend finde ich die vorgestellten Unterstützungsangebote wie den ICT-Coach und die Begleitmaßnahmen des VSA. Solche Ressourcen sind unerlässlich, um Schulen und Lehrkräfte in der digitalen Welt zu unterstützen und sicherzustellen, dass sie die erforderlichen Datenschutzstandards einhalten.

    Abschließend möchte ich sagen, dass Ihr Beitrag nicht nur informativ, sondern auch inspirierend ist. Er zeigt deutlich, wie wichtig es ist, sich kontinuierlich mit dem Thema Datenschutz auseinanderzusetzen und sich fortzubilden. Ihr Engagement für die Bildung und das Teilen von Wissen in diesem Bereich ist lobenswert.

    Vielen Dank für Ihre hervorragende Arbeit und Ihren Beitrag zur Gemeinschaft. Wir freuen uns darauf, weitere Einblicke und Entwicklungen von Ihnen zu erfahren.

    Mit freundlichen Grüßen aus Neuss,

    Šukri Jusuf

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