In der Wocheninformation vom 13.5.2020 hat das Volksschulamt darüber informiert, dass die Pädagogische ICT-Beratung (PICTS) bis Ende Schuljahr 2022/23 in den kantonalen Berufsauftrag integriert werden kann. Im Blog-Beitrag vom 2. März 2017 mit Verweis auf das Leitungszirkular vom 10.2.2017 sind die Detailinformationen zur Umsetzung der pädagogischen ICT-Beratung im kantonalen Berufsauftrag aufgeführt.
Die PICTS haben wertvolle Aufbauarbeit im Bereich der Integration von digitalen Medien im Unterricht und in den Schulen geleistet. In der Fernlernphase durch Corona haben sie unkompliziert unterstützt und damit einen wesentlichen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung geleistet. Bis Ende des Schuljahres 2022/23 geht es nun darum, diese Errungenschaften noch breiter in den Schulen zu verankern, den Unterricht mit digitalen Medien weiter zu entwickeln und die Anwendungskompetenzen gemäss Zürcher Lehrplan 21 in den Unterricht einzubauen. Die PICTS unterstützen mit ihrem Fachwissen die Schulen dabei gezielt. Dazu blicken sie auch nach vorne und prüfen zukünftige Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung für ihren Einsatz in der Schule.
Eine ausführliche Darstellung der Berechnung der PICT-Stunden
In angehängten Dokument sind eine exemplarische Berechnung der PICTS-Stunden für die fiktive Schule Musterhausen und eine weitere Berechnung aufgeführt. Zudem ist eine Berechnung für PICTS-Stunden für eine Lehrperson sowie die zu berücksichtigenden Vorgaben aufgeführt. Diese Ausführungen sollen zu Klärung allfälliger Fragen dienen.
Dieser Link führt zur Vorlage zum Link zur Stellenplanung VSA, wo sich das Muster zur Integration in den Berufsauftrag befindet. Das Dokument befindet sich am Ende der Seite.
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