Neuer Rahmenvertrag mit Microsoft

Die Fachagentur educa hat am 15.6.2020 mit einer Mail informiert, dass ein neuer Rahmenvertrag mit Microsoft Ireland Operations Ltd. zustande gekommen ist.

Im folgenden wird der Mailinhalt unverändert publiziert und danach auf die Auswirkungen eingegangen. Für die Volksschulen ist es wichtig zu wissen, dass sich die meisten – auf Grund ihrer geringen Grösse (5 < Anzahl Lizenzen < 100) – mit den Auswirkungen auf den OVS-ES-Vertrag beschäftigen müssen.

Mailauszug von educa

  • Auf das Vertragsverhältnis zwischen der unterzeichnenden Bildungsinstitution und Microsoft Irland kommt weiterhin Schweizer Recht mit Gerichtsstand in der Schweiz zur Anwendung.
  • Microsofts Anpassungen im Geschäftsmodell führen in den allermeisten Fällen zu einer Zunahme der Anzahl zu beschaffender Softwarelizenzen und damit zu höheren Ausgaben.
  • Vertragsbestandteile bleiben die beiden Lizenzprogramme:
    • Microsoft Campus & School Agreement – Enrollment for Education Solutions (CASA EES)
    • Microsoft Open Value Subscription – Agreement for Education Solutions (OVS-ES)
  • Das Cloud Solution Provider Program (CSP)» ist nicht über den Rahmenvertrag verfügbar und kann somit nicht rechtskonform genutzt werden. Das gleiche gilt, wenn Schulen Lizenzen über das Open Academic Programm oder direkt über Microsoft beziehen.
  • Bildungsinstitutionen, die einen CASA-EES-Beitritt für drei Jahre unterzeichnen, können von einem Übergangsrabatt profitieren. Spätestens nach drei Jahren sind jedoch die Vollkosten zu budgetieren.
  • privatim hat auch in diesen Rahmenvertrag die datenschutzrechtliche Situation geprüft. Empfehlungen zu organisatorischen und technischen Umsetzungsmassnahmen hat der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich im Leitfaden «Office 365 im Bildungsbereich» publiziert.
  • Der Standort der Datenbearbeitung ist grundsätzlich dienstabhängig; detailliertere Informationen sind jeweils bei Microsoft einzuholen. Seit Ende 2019 bietet Microsoft Onlinedienste aus Datacentern in der Schweiz an.
     Schulen, die ihren Mandanten in der Region EU angemeldet haben, können diesen auf Antrag bis 30. Juni 2020 in ein Schweizer Datacenter migrieren.

Rückwirkend auf den 1. Mai 2020 regelt er für Schulen in der Schweiz und im Fürstentum Lichtenstein rechtliche und ökonomische Bedingungen für den Bezug und die Nutzung von Software-Produkten.

Weitere Informationen entnehmen Sie der Webseite zum Rahmenvertrag (ab Dienstag 16.06. publiziert) sowie dem Faktenblatt und der Medienmitteilung im Anhang.

Was ändert sich?

Microsoft hat die Berechnungsgrundlagen für die Beschaffung von Lizenzen angepasst. Microsoft ersetzt auch das VZÄ-Modell und zwar durch ihre Standardberechnung. Die Definition gemäss Vertrag lautet für die Volksschule:

„Sonstige Mitarbeiter“ sind nicht Wissenschaftliche Mitarbeiter, Vertragspartner und Freiwillige, die pro Jahr mehr als 200 Stunden für die Einrichtung tätig sind, und ein Qualifiziertes Gerät der Einrichtung nutzen.

Die Anwendung der Standardberechnung unter OVS-ES bedeuten in den allermeisten Fällen eine Zunahme der Anzahl zu beschaffenden Lizenzen und zieht damit höhere Lizenzkosten nach sich.

Im vorliegenden Vertrag gewährt Microsoft keine Rabatte mehr auf Ebene der Lizenzprogramme. Für das Programm OVS-ES werden keine Rabatte mehr gewährt.

Zahlenspiel

Die Schule Musterhausen hatte 30 VZÄ und 60 Lehrpersonen demzufolge mit einem durchschnittlichen Beschäftigungsgrad von 50%. Sie muss für die kommenden Jahre, da keine Lehrperson unter 200h (BG ca. 10%) arbeitet, mit einer Verdoppelung der Anzahl Lizenzen kalkulieren.
Da die Rabatte künftig wegfallen, würden sich die Lizenzkosten für Microsoft 365 für die Schule Musterhausen gemäss unserem aktuellen Wissensstand mehr als verdoppelt.

Zu Beachten

Die hier publizierten Ausführungen entsprechen dem aktuellen Informations- und Wissensstand. Wir sind mit educa und Microsoft im Gespräch und werden den Artikel zeitnah ergänzen.
Von Microsoft erwarten wir – gemäss deren Aussage – detailliertere Informationen.

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3 Gedanken zu „Neuer Rahmenvertrag mit Microsoft“

  1. Die Zeiten, als es ausser von Microsoft, Apple, Aldus, Claris und RagTime vernünftige Programme gab, sind nun doch schon einige Jahre vorbei. In der Aargauer Zeitung wurde vor einige Zeit auf einen meines Erachtens wesentlichen Punkt betreffend quelloffener Programme hingewiesen:
    Wenn die Kinder auch zu Hause mit dem gleichen Programm arbeiten wollen/müssen (andere Versionen des gleichen Programms, sind oft nur ähnlich, nicht gleich), ist das für die Eltern immer mit Kosten verbunden oder – wenn die Schule weniger aktuell ausgerüstet ist, wie das Elternhaus – gar ein Ding der Unmöglichkeit. Ausser, die Kinder lösen das mit Raubkopien. Quelloffne Programme gibt es meistens gegen eine freiwillige Spende, incl. aller früheren Version.
    Die Unterschiede zwischen LibreOffice Writer und Microsoft Word sind nicht grösser, als zwischen dem vorletzten Word und dem aktuellen. Damit will ich sagen, dass wir in der Volksschule die Kinder sowieso nicht auf das Programm einfuchsen können, das sie dann im Berufsleben (möglichst alle 40 Jahre lang!) benutzen werden.
    Fairerweise sollte eine Schule einen Teil der bei der Umstellung auf quelloffene Programme eingesparten Lizenzgebühren an die entsprechenden Projekte spenden (jährlich). Ja, und wenn der bisherige Servicepartner nur Microsoft kennt und anderes nicht anbieten kann oder will, dann gibt es genug andere, ebenso freundliche und versierte Computerfirmen, deren Kompetenzen nicht an den Stadträndern von Redmond (oder Cupertino) enden.

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