Erweiterung der Austrittserklärung für Lehrpersonen und Schulleitungen

Mit dem Ende des Schuljahres verlassen Lehrpersonen, Schulleitungen und weitere Angestellte die Schule. Es gilt daher den Umgang mit Informationen und dem Datenschutz zu klären. Als Basis kann dazu der Blogbeitrag «Legislaturende – Austritt von Mitgliedern der Schulpflege» mit den dazugehörigen Dokumenten verwendet werden. Diese sind an verschiedenen Stellen schulbezogen anzupassen.

Allgemeine Anpassungen sind:

  • Funktion (Kopfzeile, 2. Absatz und 5. Absatz)
  • Austrittsdatum (Kopfzeile und 4. Absatz)

Konkret wird empfohlen, folgende Aspekte als zusätzlichen Punkt hinzuzufügen:

  • Umgang mit offiziellen Lehrmitteln definieren (physische und digitale
    Exemplare sind Eigentum der Schule)
  • Was geschieht mit Materialien und Unterlagen, die während der Arbeitszeit
    entstanden sind und somit Eigentum der Schule sind?
    Möglich ist, dass diese Materialien der/dem PICTS für die allgemeine Ablage
    angeboten werden sollen.
  • Arbeiten von SuS dürfen nicht behalten werden. Diese sind im Urheberrecht
    der SuS.
  • Geteilte Dateien sind nach dem Austritt von Mitarbeitenden weg. Relevante
    Unterlagen sollen an eine Person (Nachfolger/in, Stellenpartner oder weitere
    Fachperson wie SHP oder SL) übergeben oder in einer allgemeinen Ablage
    gespeichert werden.
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