Ende November 2022 erschien der erste Blogartikel einer Serie, welche aufzeigt, wie der digitale Wandel an den Zürcher Volksschulen gefördert werden soll. Dieser skizzierte die Eckwerte der geplanten vier Fachnetzwerke und gab einen allgemeinen Überblick über ebendiese. In diesem Artikel wird vertieft aufgegriffen, welche Schritte nötig sind, um die PICTS-Ressourcen ab dem Schuljahr 2023/2024 in den kantonalen Berufsauftrag (nBA) zu integrieren. Er zeigt der Schulpflege, der Schulverwaltung, der Leitung Bildung sowie der Schulleitung den Prozessablauf auf.
Wahl des Modells
Als Schule ist es wichtig, dass man sich der Vor- und Nachteile bewusst ist, die es nach sich zieht, wenn man die PICTS-Ressourcen weiterhin oder neu in den kantonalen Berufsauftrag (nBA) integriert. Diesbezüglich empfiehlt es sich, wenn diese durch eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Leitungs- und Fachpersonen rund um den Bereich Medien & ICT, erarbeiten und prüfen lässt, um für die individuelle Organisation einer Schule die beste Form zu identifizieren. Das VSA verweist in diesem Zusammenhang im Anhang zum Musterschulpflegebeschluss auf die nachfolgenden Modelle.
Modell 1a): Integration der PICTS-Ressourcen in den Berufsauftrag mit der Teilnahme am Fachnetzwerk und eine Teilnahme am Netzwerk a, b oder c
Dieses Modell spricht Schulgemeinden an, die sowohl die PICTS-Ressourcen im kantonalen Berufsauftrag integrieren und andererseits in einem frei zu wählenden Netzwerk zusammen mit anderen Schulen den Weg des digitalen Wandels beschreiten wollen. Mit diesem Modell sollen die Schulen im gewählten Netzwerk ihre Erfahrungen auf dem Weg des digitalen Wandels teilen, voneinander Lernen und durch das Nutzen von Synergien Ressourcen sparen.
Modell 1b): Integration der PICTS-Ressourcen in den Berufsauftrag mit der Teilnahme am Fachnetzwerk und keine Teilnahme im Netzwerk a, b oder c
In diesem Modell will die Schulgemeinde PICTS-Ressourcen im kantonalen Berufsauftrag integrieren, sich jedoch NICHT in Netzwerken für den digitalen Wandel engagieren. Mit der Integration der PICTS-Ressourcen begrüssen sie den Wissensaustausch unter den PICTS-Fachpersonen im Netzwerk „Fokus Pädagogische ICT-Beratung“. Den digitalen Wandel gehen sie eingeständig oder allenfalls mit einer externen Unterstützung an.
Modell 2: Keine Integration der PICTS-Ressourcen in den Berufsauftrag und eine Teilnahme im Netzwerk a, b oder c
In diesem Modell will die Schulgemeinde die PICTS-Ressourcen im kantonalen Berufsauftrag nicht integrieren, sich jedoch in einem Netzwerk für den digitalen Wandel engagieren. Dieses Modell werden voraussichtlich grosse Schulgemeinden und Städte wählen, die eine ICT-Fachstelle führen. Dadurch entfallen die Vorgaben des kantonalen Berufsauftrages, da die PICTS eine rein kommunale Anstellung erhalten.
Modell 3: Keine Integration der PICTS-Ressourcen in den Berufsauftrag und keine Teilnahme im Netzwerk a, b oder c
Schulgemeinden, die dieses Modell wählen, wollen möglichst eigenständig auf den Weg gehen oder diesen in der eingeschlagenen Richtung weiterverfolgen.
Die Auswertungsergebnisse der schulinternen Arbeitsgruppe bilden die Grundlage für die Entscheidung eines der Modelle und einen möglichen Schulpflegebeschluss.
In der Folge wird detailliert auf die einzelnen Modelle eingegangen und aufgezeigt, welche weiteren Schritte von einer Schule unternommen werden müssen, um das jeweilige Modell umzusetzen.
Teilschritte bei Modell 1a) und 1b)
Wenn sich eine Schule dafür entschieden hat, mit den Modellen 1a) oder 1b) die PICTS-Ressourcen weiterhin oder neu in den kantonalen Berufsauftrag zu integrieren, muss sie folgende Schritte ausführen:
1. Schulpflegebeschluss
Die Schulpflege fällt einen Beschluss, welcher im Wesentlichen die folgenden Punkte beinhaltet:
- Die PICTS-Fachpersonen richten ihre Tätigkeit auf die drei Ziele aus und beteiligen sich aktiv im Fachnetzwerk «Fokus pädagogische ICT-Beratung».
- Die PICTS-Fachpersonen leisten gemäss § 6 Abs. 2 LPG mindestens 60% ihrer Arbeitszeit im Tätigkeitsbereich «Unterricht».
Im Modell 1a) wird im Schulpflegebeschluss zusätzlich folgendes aufgeführt:
- Die Leitung Bildung/Schulleitung wird beauftragt, sich bei der Fachstelle Bildung und ICT in einem der Netzwerke «Digitaler Wandel in der Zürcher Volksschule» anzumelden.
Als Unterstützung für das Verfassen des Schulpflegebeschlusses hat das VSA einen Musterschulpflegebeschluss zur Verfügung gestellt.
2. Einreichen des Schulpflegebeschlusses
Die Schule reicht bis Ende März 2023 einen Auszug des Protokolls des Schulpflegebeschlusses, auf welchem die oben aufgeführten Punkte ersichtlich sind, beim VSA an folgende Email-Adresse ein: edu-ict@vsa.zh.ch. Der Eingang wird im Anschluss durch das VSA bestätigt.
3. Prüfung der erforderlichen Punkte
Das VSA prüft den Protokollauszug bezüglich der für die Integration in den kantonalen Berufsauftrag relevanten Beschluss-Punkte. Wenn die nötigen Beschluss-Punkte ersichtlich sind, wird die Schule vom VSA dahingehend informiert, dass ab dem Schuljahr 2023/2024 die PICTS-Ressourcen in den kantonalen Berufsauftrag integriert werden können. Sollten noch nicht alle Punkte gemäss Leitungszirkular vom 03. Mai 2022 erfüllt sein, wird die jeweilige Schule von Seiten VSA auf die fehlenden Punkte aufmerksam gemacht, sodass diese angepasst werden können.
4. Berechnung der PICTS-Ressourcen
Für die Berechnung der maximal möglichen PICTS-Ressourcen gilt die folgende Berechnungsformel:
VZE x 0.013 + Anzahl SE x 0.03 = Anzahl VZE PICTS
Als Grundlage werden die vom VSA gewährten VZE Berufsauftrag (inkl. VZE Kredit und VZE Pool, aber ohne VZE Gestaltungspool und VZE Schulleitung) verwendet. Zudem wird bei grösseren Gemeinden auf die Anzahl Schulen gemäss Eingabe beim VSA (Anzahl SE) Rücksicht genommen. Weitere Informationen zur Berechnung und das Formular zur Eingabe der VZE PICTS beim VSA finden Schulen hier: Link
5. Einladung zum ersten Treffen des PICTS-Netzwerks
Im Frühling 2023 werden die angemeldeten Schulen vom VSA kontaktiert und zu einem ersten Netzwerktreffen eingeladen. Dieses findet zwischen den Sommer- und Herbstferien 2023 statt.
Teilschritte bei Modell 2
Wenn sich eine Schule zwar an einem Fachnetzwerk beteiligen möchte, aber die PICTS-Ressourcen nicht in den kantonalen Berufsauftrag (nBA) integrieren will, wählt sie das Modell 2. Um sich bei einem Fachnetzwerk anzumelden, sind folgende Schritte nötig:
1. Anmeldung für Teilnahme an Fachnetzwerken
Die Leitung Bildung/Schulleitung meldet ihre Schule per Mail an edu-ict@vsa.zh.ch für das Fachnetzwerk PICTS und allenfalls für ein weiteres Fachnetzwerk zum digitalen Wandel an. Der Eingang wird im Anschluss durch das VSA bestätigt.
Die Schule kann zusätzlich eine PICTS-Fachperson ins PICTS-Fachnetzwerk mittels E-Mail anmelden. Diese verpflichtet sich dadurch zur aktiven Teilnahme.
2. Einladung zum ersten Treffen des PICTS-Netzwerks
Analog zum Modell 1 werden die angemeldeten Schulen im Frühling 2023 vom VSA kontaktiert und zu einem ersten Netzwerktreffen eingeladen. Dieses findet zwischen den Sommer- und Herbstferien 2023 statt.
Teilschritte bei Modell 3
Wenn sich eine Schule für das Modell 3 entscheidet, sind keine weiteren Schritt nötig.
Sollten Sie weitere Fragen zur Integration der PICTS-Ressourcen oder dem digitalen Wandel an den Zürcher Volksschulen haben, steht Ihnen die Fachstelle Bildung und ICT des VSA gerne zur Verfügung:
Simone Büchi und René Moser
edu-ict@vsa.zh.ch
+41 43 259 22 62
Ausblick
Ende März publizieren wir an dieser Stelle den nächsten Blogartikel aus dieser Reihe mit weiteren Informationen zum Aufbau der geplanten Fachnetzwerke.
Weitere Themen zum digitalen Wandel an den Zürcher Volksschulen und den vier Fachnetzwerken
Gerne weisen wir an dieser Stelle auf unsere weiteren Informationen zum digitalen Wandel an den Zürcher Volksschule hin:
- Formel zur Berechnung der maximalen PICTS-Ressourcen im kantonalen Berufsauftrag: Link
- Grundlagenartikel zum «Digitalen Wandel an Zürcher Volksschulen»: Link
- Grundlagenartikel zu «Was verstehen wir unter Digitaler Wandel»: Link
3 Gedanken zu „PICTS-Ressourcen im kantonalen Berufsauftrag – von der Anmeldung bis zur Integration“