Der digitale Wandel in der Volksschule ist kein isoliertes IT-Thema, sondern ein umfassender Schulentwicklungsprozess. Am FNZmittag vom 12. März 2026 stand deshalb die Klärung von Rollen und Aufgaben an der Schnittstelle von pädagogischer Schulentwicklung im Rahmen des Volksschulgesetzes (VSG) und Informationssicherheit sowie Datenschutz (IDG) im Zentrum.
Nach der Eröffnung durch Daniel Jud ordnete Roland Boot, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben aus dem VSG, die Thematik aus Sicht der pädagogischen Schulentwicklung ein. Anschliessend zeigte Simone Büchi auf, welche Verantwortlichkeiten sich aus dem IDG in Bezug auf Informationssicherheit und Datenschutz auf kommunaler Ebene ergeben.
Digitaler Wandel als ein gemeinsamer Teil der Schul- und Unterrichtsentwicklung
Zentral für den FN-Zmittag war die Erkenntnis, dass der digitale Wandel ein Querschnittsthema ist. Er betrifft Unterrichts‑, Personal- und Organisationsentwicklung gleichermassen und verlangt ein abgestimmtes Zusammenspiel verschiedener Rollen, die eine Teilverantwortung übernehmen.
Roland Boot machte deutlich: Digitale Schulentwicklung gelingt nur, wenn pädagogische Verantwortung klar verortet ist – gerade im Rahmen des Volksschulgesetzes. Denn dort heisst es: Die Schulkonferenz und die Schulleitung tragen gemeinsam die Verantwortung für die pädagogische Ausgestaltung und Weiterentwicklung – auch im digitalen Kontext. Rollen wie PICTS oder eine (Fach)-Leitung Digitalität unterstützen diesen Prozess, gestalten ihn aktiv mit, übernehmen jedoch keine Personalverantwortung.
Im Fokus standen dabei Fragen wie:
- Wer gestaltet den digitalen Wandel pädagogisch?
- Wie werden Verantwortlichkeiten verbindlich geregelt?
- Welche Rahmen und welche Rollen definieren die kantonalen Vorgaben im Schulalltag?
Informationssicherheit und Datenschutz: Verantwortung im Alltag
Im zweiten Teil der Veranstaltung legte Simone Büchi den Fokus auf die Verantwortlichkeiten gemäss Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG). Dabei verdeutlichte sie, dass Informationssicherheit und Datenschutz keine abstrakten Vorgaben sind, sondern konkrete Aufgaben im Schulbetrieb nach sich ziehen. Diese konkreten Aufgaben werden im Kontext der Schule von vier kommunalen Rollen übernommen:
- Verantwortliche Person für die Informationssicherheit, als operative Trägerin der Sicherheitsanforderungen,
- Datenschutzberater/in, beratend und koordinierend, ohne Entscheidungskompetenz,
- Daten‑ und Applikationsverantwortliche, zuständig für die korrekte Umsetzung im täglichen Betrieb,
- Verantwortliche Person für technische Belange, welche den sicheren Betrieb der ICT-Infrastruktur gewährleistet.
Diese Rollen können organisatorisch zusammengeführt werden. Empfohlen wird jedoch, die Verantwortung für die Informationssicherheit separat zu verankern. Zudem bleibt die Datenschutzberatung eine eigenständige Rolle.
Schlussfolgerungen für die Schule
Der FN-Zmittag zeigte auf: Der digitale Wandel braucht klare Zuständigkeiten – pädagogisch wie technisch. Während die pädagogische Gestaltung bei Schulkonferenz und Schulleitung liegt, die Personalführung aber nur bei der Schulleitung, sichern technische und datenschutzrechtliche Rollen den verlässlichen Betrieb. Die Fachstelle Bildung und ICT stellt in Absprache mit den Abteilungen Schulführung und Lehrpersonal des VSA Organigramme mit diesen Rollen sowie Stellenbeschreibungen zur Verfügung (im Anhang).
Weiterarbeit
Die offenen Fragen aus den Breakoutrooms werden von der Fachstelle Bildung und ICT bearbeitet und an den nächsten Fachnetzwerktreffen (FN-PICTS und FN-DigiWa) aufgenommen.