FN-Zmittag DigiLex 2.0 – Umsetzung konkret

Am 3. Oktober 2025 fand der FN-Zmittag zum Thema DigiLex 2.0 statt. Nalan Seifeddini vom Verband Zürcher Schulpräsidien, sowie der Stab Recht und die Fachstelle Bildung und ICT des Volksschulamts Kanton Zürich gaben einen umfassenden Einblick in konkrete Umsetzungshilfen in Bezug auf die Änderungen des VRG.

Rechtliche Grundlagen: VRG und VeVV
Ein Schwerpunkt des FN-Zmittag lag auf den rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) und die neue Verordnung über elektronische Verfahrenshandlungen (VeVV) schaffen die Basis für den elektronischen Behördenverkehr. Ziel ist ein durchgängiger, medienbruchfreier und rechtsverbindlicher elektronischer Austausch zwischen Bürgern, Unternehmen und Behörden.

Der Regierungsrat hat das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen auf den 01.01.2027 verschoben. Ab diesem Datum müssen Verwaltungsbehörden elektronische Eingabe- und Zustellwege anbieten. Elektronisch zugestellte Anordnungen müssen zudem mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen werden. Für die elektronische Aktenführung gilt eine Übergangsfrist bis 01.01.2029.

Umsetzung in der Praxis: Was bedeutet das für Schulen?
Die Teilnehmenden der Online-Präsentation erhielten konkrete Hinweise zur Umsetzung:

  • Behörden müssen einen „massgeblichen Kanal“ für elektronische Eingaben definieren und der Staatskanzlei melden. Anerkannte Zustellplattformen sind etwa PrivaSphere und IncaMail.
  • Die Anforderungen an diese Kanäle sind hoch: Schutz vor unrechtmässiger Kenntnisnahme, unveränderte Übermittlung, eindeutige Feststellung und Quittierung des Abgabe- und Abrufzeitpunkts.
  • Elektronische Eingaben müssen als PDF (idealerweise PDF/A) eingereicht und mit QES versehen werden. Normale E-Mails sind nicht rechtswirksam und werden zurückgewiesen.

Die Präsentation zu diesem FN-Zmittag sowie die weiteren Unterstützungsangebote finden sich im Anhang zu diesem Blog.


Facebooktwitter

Schreibe einen Kommentar