Künstliche Intelligenz soll gemäss Leitsätzen des Volksschulamts Eingang in die Volksschule finden. Ein wichtiger Aspekt ist, dass der datenschutzkonforme Einsatz sicher gestellt wird. Damit dieser gelingt hat die Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich ein Merkblatt zum Einsatz in öffentlichen Organen, u.a. der Schule herausgegeben. Sie stellt dabei die Nutzungsszenarien von KI in den Vordergrund.
Die wichtigsten Schritte für eine datenschutzkonforme Nutzung gemäss dem Merkblatt der Datenschutzbeauftragten sind:
- Erarbeitung und Beurteilung der Anwendungsfälle: Die Schule startet mit einer pädagogischen Diskussion zu den Anwendungsszenarien von KI im Unterricht und auf Ebene Schule als Organisation. Die Leitsätze des VSA können dazu als Grundlage verwendet werden bzw. die weiterführenden Ausführungen im ICT-Coach.
- Beurteilung der erarbeiteten Anwendungsfälle: Diese sind dahingehend zu prüfen, ob bei der Nutzung von KI, Personendaten oder Daten, welche dem Amts- bzw. Berufsgeheimnis unterstehen, verwendet werden. Sollte dies der Fall sein, ist damit eine Datenschutzfolgeabschätzung verbunden. Zudem ist festzuhalten, wer die KI-Anwendung nutzen wird.
- Prüfung der KI-Applikation und der Auslagerung der Daten: KI-Applikationen werden meistens in der Cloud genutzt. Damit handelt es sich um eine Auslagerung an Dritte, weshalb diese Auslagerung vertraglich dokumentiert werden muss, falls sich in Punkt 2 ergeben hat, dass Personendaten davon betroffen sind.
- Grundsätzlich gilt: Bei KI-Applikationen handelt es sich um eine neue Technologie, welche bei der Datenschutzbeauftragten zur Vorabkontrolle eingereicht werden muss.
Dies in Kürze das Vorgehen gemäss Merkblatt der DSB. Im Zentrum stehen die pädagogische Diskussion und die verantwortungsvolle Nutzung von KI. Mit den Fragestellungen auf dem Merkblatt werden die Schulen schrittweise angeleitet.

