Educa.ch hat mit Microsoft Ireland Operations Limited einen neuen Rahmenvertrag für die Periode von 2017–2020 abgeschlossen. Der alte Rahmenvertrag vom 1. August 2013 wurde 2016 um ein Jahr verlängert und läuft nun am 31. Juli 2017 aus. In den Grundzügen entspricht der neue Vertrag seinem Vorgänger. Das bedeutet:
- Bei der Nutzung aller Produkte (inkl. Online-Dienste) kommt Schweizer Recht mit Gerichtsstand in Bern zur Anwendung.
- Speziell für den Schweizer Bildungsbereich geltende Vertragsbedingungen schaffen die Voraussetzungen, damit eine datenschutzkonforme Nutzung der Produkte (inkl. der gängigsten Online-Dienste) ermöglicht wird.
- Die ausgehandelten ökonomischen Rahmenbedingungen stellen sicher, dass grosse und kleine Schulen gleichermassen von den Sonderkonditionen profitieren.
Weitere Informationen zum neuen Vertrag können dem Schreiben von educa entnommen werden.
Erläuterungen zum Schreiben von educa
- Im Absatz «Potential für Kosteneinsparungen» wird von einem Wechsel vom OVS-ES-Programm zum EES-Programm (Enrollment for Education Solutions) für Schulen mit mehr als 100 Lizenzen geschrieben. Dies bedeutet, dass ein Lizenz-Wechsel nur für (Volks-) Schulen mit mindestens 100 Vollzeiteinheiten (VZE) sinnvoll ist.
- Bei den datenschutzrechtlichen Fragen ist im speziellen der folgenden Aussage Beachtung zu schenken: «Die Schulen müssen bei der Einrichtung der Online-Dienste darauf achten, dass sie ein Rechenzentrum mit Standort in der europäischen Union auswählen. Weiterhin gilt, dass besonders schützenswerte Personendaten vor einer Ablage in der Cloud zusätzlich verschlüsselt werden müssen und dass Daten, welche dem Berufsgeheimnis unterliegen, überhaupt nicht in der Cloud abgespeichert werden dürfen.» Damit können Aufgaben- und Übungsblätter sowie Schülerarbeiten, die keine besonders schützenswerte Personendaten enthalten, problemlos in der Microsoft-Cloud gespeichert werden. Demgegenüber enthalten Berichte über Schülerinnen und Schüler oder Lebensläufe für das Bewerbungsdossier in der Regel besonders schützenswerte Personendaten, die nur verschlüsselt in der Microsoft-Cloud abgelegt werden dürfen. Viele Dossiers der Schulleitungen enthalten Daten, die schützenswert oder besonders schützenswert sind und dürfen demnach nicht in der Microsoft-Cloud gespeichert werden. Die Schulleitungen sollten für sich ein systematisches Vorgehen entwickeln, wo sie welche Daten mit welchem Schutzbedürfnis speichern.
- Künftig werden die Cloud-Dienste an Bedeutung gewinnen. Im Rahmen der Umsetzung des Grundlagenberichtes «ICT an Zürcher Volksschulen 2022» wird das Thema «Cloud-Dienste» umfassend aufgearbeitet werden.
Der Lehrplan 21 sieht vor, dass Informatik- und Medienkompetenz unterrichtet werden, viele Schulen tun aber gerade das nicht, wenn sie die Kinder auf Microsoft-Software schulen. Statt Word/Excel/Powerpoint sollte Textverarbeitung/Tabellenkalkulation/Präsentation das Thema sein. Verschiedene Produkte kann sich eine Schule jedoch nur leisten, wenn sie freie Software einsetzt.
In einem bedenkenswerten Interview (siehe Verknüpfung) macht Dr. Matthias Stürmer von der Universität sehr bedenkenswerte und einfach nachvollziehbare Aussagen. Dass Educa den Vertrag mit dieser amerikanischen Firma erneuert hat, stimmt bedenklich.
Ich erachte den Rahmenvertrag eher als ein Glück für digitales Arbeiten. Rechtlich besteht für die Lehrperson Sicherheit. Gerichtsstand ist die Schweiz, Daten lagern in Europa. Microsoft hat keinen Zugang zu den Daten.
Es gibt tatsächlich noch zu viele Lehrpersonen die Google Dienste nutzen. In den Nutzungsbedingungen steht, dass man dem Betreiber (Google) Zustimmung gibt, dass er:
– Daten auswerten kann
– die Datenhoheit verfügt
– das Recht hat Inhalte zu veröffentlichen
– das Recht hat Daten weiterzugeben oder weiterzuverkaufen
– …
Das ist bedenklich!