In der NZZ vom 29. Januar 2015 beantwortet der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür Fragen zum Datenschutz. Er plädiert dabei für mehr Umsicht bei Gesundheitsdaten, die von Wearables und Fitness-Apps erhoben werden. Und er fürchtet, die Schweiz könnte beim Datenschutz ins Hintertreffen geraten.
Unter dem Titel «Datenschutz ist kein Luxusgut» macht er folgende Aussagen:
Wie viel Zeit haben Sie sich genommen, um die Privateinstellungen Ihres Smartphones anzupassen?
Ich mache das fast täglich. Und es ärgert mich, dass ich das muss. Ein Beispiel: Ich schalte meine Geolokalisation aus. Dann benutze ich einen Kartendienst und aktiviere sie somit wieder – wenn ich die App beende, bleibt sie aber aktiv.
Die meisten Menschen tun es nicht. Wollen Sie diese vor sich selber schützen?
Ich bin immer noch überzeugt, dass ein informierter Mensch die richtigen Entscheidungen trifft. Dazu muss er aber auch ausreichend informiert sein. Das ist anspruchsvoll bei dem Tempo, mit dem sich die Technologien entwickeln.
In dieser Aussage ist im Speziellen der erste Satz wohltuend. Er gilt sowohl für Erwachsene wie auch für Kinder und Jugendliche. Der «informierte Mensch» steht im Lehrplan 21 unter Medien im Zentrum. Im Modul «Medien und Informatik» steht unter der Kompetenz M3.3d: «Die Schülerinnen und Schüler können Gedanken, Meinungen, Erfahrungen und Wissen in Medienbeiträge umsetzen und unter Einbezug der Gesetze, Regeln und Wertesysteme auch veröffentlichen.» Eine zur Aussage vom Datenschutzbeauftragten passende Kompetenzstufe ist: «Die Schülerinnen und Schüler können in ihren Medienbeiträgen die Sicherheitsregeln im Umgang mit persönlichen Daten einbeziehen.» Da sind wir mit dem Lehrplan 21 wohl auf dem richtigen Weg! Vielleicht wäre er auch eine Grundlage für Diskussionen am Familientisch.
Das Modul «Medien und Informatik» bietet in seiner Reichhaltigkeit und Aktualität Diskussionsstoff für alle Generationen und natürlich – last but not least – auch für den Unterricht 😉