Hinweis zur Gesamtbeurteilung bei digitaler Notenkommunikation

Im Kanton Zürich basiert die Zeugnisnote in einem Fachbereich auf einer pädagogischen Gesamtbeurteilung. Das bedeutet, dass sie nicht einfach als arithmetischer Mittelwert der einzelnen Lernzielkontrollen berechnet wird, sondern eine umfassende Einschätzung der schulischen Leistungen und der individuellen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler darstellt. Diese ganzheitliche Betrachtung berücksichtigt neben den schriftlichen und mündlichen Leistungen auch Aspekte wie Lernfortschritte, Mitarbeit, Sozialverhalten und persönliche Entwicklung.

Um diesen wichtigen Grundsatz bei der digitalen Übermittlung von Noten – beispielsweise über Applikationen, E-Mails oder andere elektronische Kanäle – besser sichtbar und verständlich zu machen, wird ab dem Schuljahr 2025/2026 folgender Hinweis standardmässig eingeblendet:

Die Zeugnisnote im Kanton Zürich basiert auf einer Gesamtbeurteilung der Leistungen und Entwicklungen. Sie entspricht nicht dem Durchschnitt der Prüfungsnoten. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite zu Zeugnis und Beurteilung.

Diese Massnahme ist Teil eines umfassenden Bestrebens des Volksschulamts, eine förderorientierte Beurteilungskultur zu stärken und weiterzuentwickeln. Ziel ist es, die Qualität der Beurteilung zu erhöhen und den pädagogischen Dialog zwischen Lehrpersonen, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern zu fördern.

Begleitet wird diese Neuerung durch gezielte Weiterbildungsangebote für Lehrpersonen, aktualisierte Inhalte auf den Online-Plattformen des Volksschulamts sowie durch Fachdialoge mit Schulleitungen und weiteren Bildungspartnern. Die technische Umsetzung des neuen Hinweises erfolgt durch die Anbieter der Schulverwaltungssoftware und wird pünktlich zum Start des Schuljahres 2025/2026 bereitgestellt.

Ansprechperson im Volksschulamt:

Sophie Gisler, Abteilung Pädagogisches, Unterrichtsfragen
043 259 22 96
sophie.gisler@vsa.zh.ch

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